Gerne liefern wir dir deine Photovoltaik-Produkte innerhalb Deutschlands mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG – vorausgesetzt, die gesetzlichen Bedingungen sind erfüllt.
Hierfür benötigen wir lediglich deine Bestätigung, dass du alle Voraussetzungen erfüllst. Während des Bestellvorgangs kannst du angeben, dass du die Bestellung zum Nullsteuersatz wünschst. Nach Abschluss deiner Bestellung erhältst du eine Betreibererklärung per E-Mail, die du uns bitte ausgefüllt zurücksendest.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Du bist Betreiber der Photovoltaikanlage.
- Die Anlage hat eine maximale Bruttoleistung von 30 kWp.
- Der Anlagenstandort befindet sich auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder Gebäuden, die dem Gemeinwohl dienen.
Wichtig:
Stellt sich im Nachhinein z. B. durch eine Außenprüfung heraus, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sind wir verpflichtet, nachträglich die regulären 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen.
Welche Komponenten fallen unter den Nullsteuersatz?
Nur die wesentlichen Bestandteile einer PV-Anlage profitieren vom Steuervorteil, unter anderem:
- Wechselrichter
- Dachhalterung
- Energiemanagement-Systeme
- Solarkabel
- Einspeisesteckdosen (sog. Wieland-Steckdose)
- Funk-Rundsteuerungsempfänger
- Backup-Boxen und Komponenten zur Notstromversorgung
Hinweise zur Rechnungsstellung:
Damit wir den Nullsteuersatz anwenden können, müssen sowohl die Liefer- als auch die Rechnungsadresse in Deutschland liegen. Andernfalls fällt der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % an. Der übliche Steuersatz von 19% gilt ebenfalls für Unternehmen, die eine Lieferung innerhalb oder nach Deutschland wünschen.
Weitere Informationen findest du in den offiziellen FAQs des Bundesfinanzministeriums:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.