Nur der Absender kann einen Nachforschungsauftrag einreichen. Das liegt daran, dass der Absender das Paketporto bezahlt hat und deshalb der Vertragspartner des Paketdienstes ist. Zudem erhält der Absender einen Einlieferungsbeleg, der benötigt wird, wenn eine Nachforschung gestellt werden soll.
Wenn Ihre Voltus-Sendung also für einige Tage nicht weiterbefördert zu werden scheint, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir eine Laufzeitbeschwerde und in Folge einen Nachforschungsauftrag beim Versanddienstleister einreichen können.
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