Die Frage, wann eine eichrechtskonforme Wallbox verwendet werden muss, und wann eine Wallbox mit MID-zertifiziertem Zähler ausreicht, tritt immer wieder auf, gerade in Anbetracht von Firmenfahrzeugen, die zuhause geladen werden, und auch bei Mietwohnungen.
Nachfolgend eine Übersicht:
Einsatzort | Benötigte Funktion |
Ladestation in Wohnimmobilie (Anschluss an Wohnungszähler der jeweiligen Nutzer*innen) | Keine Zertifizierung notwendig, da die Leistung über den jeweiligen Wohnungszähler abgerechnet wird |
Ladestation in Wohnimmobilie (Anschluss an Gemeinschaftszähler) | MID-zertifizierter Zähler, sofern feste Stellplätze bzw. Zuordnung zu einer Partei erfolgen kann. Wenn dies nicht möglich ist, ist eine eichrechtskonforme Ladelösung vorzusehen. |
Firmenwagen wird an der heimischen Wallbox, mit Kilowattstunden-Abrechnung bei der Firma, geladen | MID Konformität, wenn Ladepunkt oder geladene Leistung direkt dem Firmenwagen zugeteilt werden kann. Sofern weitere Fahrzeuge hieran laden, kann der Arbeitgeber eine eichrechtskonforme Ladelösung verlangen. |
Öffentliche Ladestation (kostenpflichtig) | Eine öffentlich für die Allgemeinheit zugängliche Ladestation muss eichrechtskonform sein. |
Bitte beachten Sie, dass dies die Mindestanforderungen sind. Es kann im Einzelfall zu Abweichungen davon kommen, wenn zum Beispiel von der Eigentümergemeinschaft oder vom Arbeitgeber eine eichrechtskonforme Lösung gefordert wird.
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