Die Rechnungsfälligkeit bzw. das Zahlungsziel entscheiden darüber, ob die Rechnung angemahnt wird. Eine Retourenankündigung oder ein fristgerechter Widerruf ändert daran nichts.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie nicht sicherstellen können, dass die Retoure Ihnen innerhalb der Rechnungszahlungsfrist gutgeschrieben wird, die Rechnung in vollem Umfang zahlen sollten, um Mahnungen zu verhindern.
In diesem Fall zahlen wir die Gutschrift einfach nachträglich wieder an Sie zurück.
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