Gerne erstatten wir dir deine Mehrwertsteuer zurück, wenn du deine Bestellung nach Deutschland liefern lässt und im Anschluss in ein Drittland ausführst.
Hierzu benötigen wir:
- die zur Bestellung zugehörige Rechnung im Original
- diese muss mit einem Zollstempel versehen sein
- Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG).
Hier findest du das benötigte Dokument: Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung
Bitte fülle alle notwendigen Felder im Dokument aus und schicke uns dieses unter Angabe deiner Bestellnummer per Mail an info@voltus.de zu.
Im Anschluss werden wir dir das gegengezeichnete Dokument zurückschicken.
Die Rechnung sowie die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung kannst du nun beim Zoll einreichen, damit diese abgestempelt werden. Sende uns die Dokumente im Anschluss als Original per Post zu.
Bitte achte darauf, dass eine Erstattung der Mehrwertsteuer nur möglich ist, wenn zwischen dem Kauf (hierbei gilt das Rechnungsdatum) und der Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate liegen.
Pro Rechnung berechnen wir eine Aufwandspauschale i.H.v. 15,00€.
Da Aufwand und Ertrag im Einklang stehen müssen, haben wir uns dazu entschieden, erst ab einem Rechnungswert von mindestens 300,00€ eine Erstattung vorzunehmen.
Eine gründliche Prüfung der Nachweise behalten wir uns vor.
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