Gerne erstatten wir dir deine Mehrwertsteuer zurück, wenn du deine Bestellung nach Deutschland liefern lässt und im Anschluss in ein EU- oder Drittland ausführst.
Hierzu benötigen wir:
- die zur Bestellung zugehörige Rechnung im Original
- Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG).
Hier findest du das benötigte Dokument: Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung
Bitte fülle alle notwendigen Felder im Dokument aus und schicke uns dieses unter Angabe deiner Bestellnummer per Mail an info@voltus.de zu.
Im Anschluss werden wir dir das gegengezeichnete Dokument zurückschicken.
Die Rechnung und die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung kannst du nun beim Zoll einreichen, damit diese abgestempelt werden. Bitte sende uns im Anschluss die Dokumente im Original per Post zu.
Bitte achte drauf, dass eine Erstattung der Mehrwertsteuer nur möglich ist, wenn zwischen dem Kauf (hierbei gilt das Rechnungsdatum) und der Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate liegen.
Eine gründliche Prüfung der Nachweise behalten wir uns vor.
Des Weiteren erheben wir eine Aufwandspauschale i.H.v. 15,00 € pro Rechnung.
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