Was wurde im Jahressteuergesetz in Bezug auf PV-Anlagen beschlossen?
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.
Welche Artikelgruppen sind davon betroffen?
- PV-Module
- Wechselrichter
- Batteriespeicher
Auf Grund von bisher sehr vagen Aussagen und ausstehender Handlungsempfehlungen des Bundesfinanzministeriums, können ausschließlich die drei oben genannten Artikelgruppen mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 0% hinterlegt werden.
Alle anderen Artikel werden wie bisher mit den normalen Steuersatz von 19% berechnet.
Wer kann Artikel mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz erwerben?
Inlandskunden deren Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Für Kunden außerhalb Deutschlands gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz des jeweiligen Landes.
Wie kann ich Artikel mit reduziertem Steuersatz bei Voltus erwerben?
Die betreffenden Artikel können wie bisher über den Webshop bestellt werden. Dass die Mehrwertsteuer während Deines Bestellvorgangs in unserem Online-Shop für Dich sichtbar bleibt, hat lediglich technische Gründe. Du erhältst Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicher zum Nettopreis – unabhängig davon, welche Zahlungsmethode Du wählst.
Je nachdem, für welche Zahlungsmethode Du Dich entscheidest, werden wir die Mehrwertsteuer direkt nach Deiner Online-Bestellung korrigieren oder sie Dir im Nachgang erstatten.
Solange der Gesetzgeber keine konkreteren Anwendungshinweise gibt, gilt der 0 %-Steuersatz ausschließlich auf Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicher.
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